Überprüfung Ihrer Steuerbescheide: Ich überprüfe Ihre Steuerbescheide auf mögliche Fehler oder Einsparungen und vertrete Sie gegenüber den Finanzbehörden, falls es zu Unstimmigkeiten kommen sollte.
Beratung bei steuerlichen Fragen: Ich stehe Ihnen bei Fragen rund um Ihre Steuererklärung und die steuerlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit allen Einkunftsarten zur Seite. Ob Arbeitseinkommen, Kapitalerträge, Renteneinkünfte oder selbstständige Einkünfte, Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen - ich habe die Erfahrung, um Ihnen weiterzuhelfen.
Dabei handelt es sich um die Übertragung von Vermögenswerten, wie beispielsweise Geld, Immobilien oder Unternehmensanteilen
Von einer Person auf eine andere, noch zu Lebzeiten unter Ausnutzung der steuerlichen Freibeträge, die sich alle 10 Jahre erneuern.
Ein Nießbrauch bedeutet, dass der Schenker (Nießbraucher) das Recht behält, das übertragene Vermögen oder Teile davon weiterhin zu nutzen oder Einkünfte daraus zu erzielen, während der Beschenkte das Eigentum an dem Vermögen erwirbt.
Die Bewertung des übertragenen Vermögens erfolgt unter Berücksichtigung des Nießbrauchsrechts. Der Wert des Nießbrauchs wird dabei in Abzug gebracht, um den steuerpflichtigen Wert der Schenkung zu ermitteln. Die Bewertung des Nießbrauchs basiert auf gesetzlich vorgegebenen Bewertungsmethoden und den individuellen Umständen des Falls.
Die Erbschaftsteuererklärung ist eine Steuererklärung, die eingereicht wird, wenn eine Person Vermögen durch eine Erbschaft erhalten hat. In der Erbschaftsteuererklärung müssen alle relevanten Informationen über das geerbte oder geschenkte Vermögen sowie über die beteiligten Parteien angegeben werden.
Es ist wichtig, die geltenden Freibeträge und Steuersätze zu berücksichtigen, um die korrekte Erbschaftsteuer zu berechnen.
Wenn Sie Freiberufler*in sind, erstelle ich für Sie eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Sie stellen mir alle Belege für Ausgaben und Einnahmen zur Verfügung – die restliche Arbeit übernehme ich.
§ 4 (3) im Einkommenssteuergesetz (EStG) regelt, wie der Gewinn korrekt ermittelt wird.
Es gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip: Wenn ein Freiberufler*in eine Rechnung aus dem Dezember erst am 25. Januar bezahlt, wird dieser Aufwand im Monat Januar verbucht. Dasselbe Prinzip gilt für Einnahmen.
Die Umsatzsteuer ein Thema für Freiberufler - Ich kann Ihnen genau sagen, wann Sie davon befreit sind, oder in welchen Intervallen sie zu zahlen ist.
Die Grundsteuer unterliegt seit dem 1. Januar 2022 einem neuen Rechtssystem, das auf dem Grundsteuerreformgesetz basiert. Die Reform beruht auf dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018, dass die bisherige Berechnung der Grundsteuer als verfassungswidrig eingestuft hatte.
Mit der Grundsteuerreform wird die Bewertung von Grundstücken grundlegend verändert. Anstelle des bisherigen Einheitswerts wird nun ein neues Bemessungsmodell angewendet.
Wer am 1. Januar 2022 Eigentümer eines Grundstücks war, musste bis zum 31. Januar 2023 eine Grundsteuerwerterklärung abgeben. Die neue Grundsteuer wird zum 1. Januar 2025 fällig.
Gerne unterstütze ich Sie bei der Erstellung Ihrer Grundsteuererklärung.